*** Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung ***
In Zeiten wachsender Staatswillkuer, arroganten und skrupellosen
Umgangs der Staatsorgane und seiner willigen Vollstrecker mit ihren Buergern,
habe ich mich entschlossen diesen Guide zu schreiben. Wie das Schicksal so
will, habe ich mich aus aktuellem Anlass mit der Materie beschaeftigt, da
einige meiner engsten Kumpane einer ueberraschenden Hausdurchsuchung ins Auge
schauen mussten. Leider ist selten etwas unvorbereitetes auch erfolgreich,
deswegen ging so manche Durchsuchung fuer den Delinquenten unvorteilhafter
aus, als es haette sein muessen.
Werter Leser, beachte bitte auch, dass dieser Text nicht geschrieben wurde
um das Begehen von Straftaten zu foerdern. Du weisst was du tust. Dieser Text
soll dir einfach helfen, dich vor Uebergriffen des Staates auf deine unver-
aeusserlichen Menschenrechte, zu schuetzen und zu wehren. Lasst uns also
keine Zeit verlieren...
Zuerst ein wenig Theorie:
Wir leben in einem s.g. Rechtsstaat, das heisst erstens, dass wir in einem
Staat leben. Leben in einem Staat bedeutet dass jeder seiner Buerger ein
wenig Freiheit in Sicherheit eintauscht. Die Freiheit des Buergers wird
durch Gesetze begrenzt, andererseits bekommt jeder auch ein grosses Stueck
an Sicherheit - sein Leben und Besitztum wird durch den Staat garantiert,
so dass er, in der Regel, ein sicheres Leben fuehren kann, ohne um sein Leben
und seine Habe zu fuerchten. Zweitens bedeutet Rechtsstaat, dass das
Verhaeltnis von Freiheit und Sicherheit nicht willkuerlich sondern durch
"das Recht" festgelegt wird. Das bedeutet, dass keine Staatsgewalt im
Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf. Dass dies
nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen wehren
kannst, musst du erst erkennen wo gueltiges Recht ueberschritten wurde -
hier gilt Wissen ist Macht. Fuer Juristen unter euch, uns wird hier am
meisten das Grundgesetz (Art. 13) und die Strafprozessordung (StPO, Par. 110)
interessieren.
Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Buerger Sicherheit
zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen
Rechten verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sach-
beschaedigung, Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen
Verursacher bei der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der
Verursacher nicht bekannt ist, kann Anzeige "gegen unbekannt" gestellt werden.
Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten
oder auch nicht. Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein
Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Das EV hat zum Zweck hinreichende
Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen
Schuldspruch des Richters kann der tatsaechliche Verursacher nicht zur
Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats).
Waehrend des EV hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln
um den oder die Verursacher zu finden und/oder zu ueberfuehren. Er kann
abhoeren, beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurch-
suchung beim vermeintlichen Verdaechtigen oder einem seiner vermeintlichen
Komplizen anordnen. Da sind wir also endlich beim interessanten Teil
angelangt.
Wann sind in einem EV genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, dass einer
Hausdurchsuchung stattgegeben wird?
Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung
sagt, dass er gehoert hat dass jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie
zu tun hatte kann das schon fuer einen Hausdurchsuchungsbefehl reichen.
Es gibt auch Faelle, in denen einfach eine aufgeschriebene Telefonnummer,
die Zusammenhangslos bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde schon zu
einem Besuch der Kripo gefuehrt haben.
Grundsaetzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den
Beamten dem Richter so vorgefuehrt werden, dass er den Wisch ausstellt!
Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden immer treffen!
In besonders krassen Faellen, wo der Verfassungschutz z.B. linke Buchlaeden
oberserviert hatte wurden Menschen dann geziehlt observiert und abgehoert
(und spaeter Durchsucht selbstverstaendlich) die auch nur 2x dort haben
Blicken lassen.
Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekuerzt) hat zum Ziel Beweise
oder Indizien fuer die Aufklaerung einer Straftat und eine evtl. folgende
Anklage zu finden. Ihr Ziel ist es *nicht* den Buerger einzuschuechtern,
deswegen gilt im Falle einer HD:
KEINE PANIK!
Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfuellung deiner
buergerlichen Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Bruellen und mit
aggressivem wie ohnmaechtigem Verhalten machst du es nur den Polizeibeamten
(meistens in zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit nachzukommen,
beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.
Jetzt gilt es klaren Verstand zu bewahren und keine unnoetigen Fehler zu
machen, am besten wenn du deine Familie im voraus aufgeklaert hast, dazu aber
spaeter. Hinzu kommt, dass du dich gegen eine rechtmaessige HD nicht wehren
kannst, sondern du musst sie erdulden, es sei denn du bist John Rambo..
Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich
garantierten Rechts auf Privatsphaere (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die
Wohnung ist unverletzlich."), die Polizei darf also auf keinen Fall nach
Gutduenken deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmaessig tun
wuerden, wuerden sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen.
Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss
jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den
Hausdurchsuchungsbefehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt
entsprechend aufgezaehlte Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage,
Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen.
Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg ueber
den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die
Strafverfolgung bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung
fluechtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden
spaeter beiseite geschafft sein koennten - in diesem Fall darf die Polizei
ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine
Ausnahme, die gut begruendet werden muss).
Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein fuer die
Polizeibeamten, sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind
Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert:
1. April - 30. September : 21:00 - 4:00
und 1. Oktober - 31. Maerz : 21:00 - 6:00.
Natuerlich gilt auch hier die Ausnahme fuer "Gefahr im Verzuge".
Wenn also die Staatsgewalt an der Tuer klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr
morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl.
Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten
waehrenddessen VOR der Tuer. Aus der Lektuere erfaehrst du welche Raeume
durchsucht werden duerfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst
du waehrend der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen
durch den Richter uebertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles
fuer dich zu protokollieren, auch wenn es nur fuer dich ist, ist es manchmal
hilfreich.
Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im
Verzug"), hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdaechtigt wirst und
zu welchem Zweck die HD stattfinden soll.
AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN!
Wenn du das tust dann hast du, als freier Buerger, dich mit dem Eingriff in
dein Grunderecht einverstanden erklaert, und die Beamten haben sich aller
Formalien elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.
Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl praesentiert bekommst musst du LAUT
UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche
herein: "Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns etwas im Haus umsehen?"
oder Aehnliches. Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchfuehren wollen, so
muessen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich spaeter als ein
Vorteil fuer dich erweisen. Das ist auch ein Punkt wo du auch deine
Wohngemeinschaft aufklaeren solltest - fuer den Fall, dass du nicht daheim
bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung
abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem hoeflich aber
entschieden bleiben. :-)
Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT
(Bundesamt fuer Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener
Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei
CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanaelen als
vorgesehen) zu Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage
ihnen, dass du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn
du sie allerdings hereinlaesst, und sie finden betriebsbereite
Amateurfunkanlagen, fuer die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du
siehst es nie mehr wieder.
Naechster Schritt, was duerfen die Beamten waehrend der HD mit deiner Wohnung
anstellen? Grundsaetzlich duerfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere
nur aufgezaehlte Raeumlichkeiten durchsuchen. Aufraeumen muessen sie
allerdings nicht, sie duerfen aber keine Sachen beschaedigen. Du hast das
Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch
den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf
Gebrauch machen (was stand im HDB, vs. was tun die Beamten?)! Lass dich nicht
voreilig entmuendigen.